Artenschutz im ERP-System

Herkunftsnachweis für Produkte, die unter das CITES-Abkommen fallen

Produkte, die Bestandteile aus natürlichen Materialien geschützter Arten, wie beispielsweise Palisanderholz, enthalten, benötigen einen Nachweis der legalen Herkunft. Die Branchensoftware eNVenta eTrade des Systemhauses ERP Novum unterstützt den Großhandel jetzt bei der Einhaltung des Washingtoner Artenschutzabkommens CITES. Insbesondere die Dokumentationspflichten des Handels werden mit der ERP-Lösung vereinfacht.

Beim Bau vieler Gitarren finden tropische Hölzer Verwendung. (Bildquelle: fotolia.com/Thomas Söllner)

Beim Bau vieler Gitarren finden tropische Hölzer Verwendung. (Bildquelle: fotolia.com/Thomas Söllner)

Das Washingtoner Artenschutzabkommen CITES schränkt den Handel mit geschützten Tier- und Pflanzenarten sowie deren Produkten – wie beispielsweise Elfenbein oder Tropenholz – ein. Auf der jüngsten Artenschutzkonferenz im vergangenen Jahr in Johannesburg wurden viele Bestimmungen etwa für den Handel mit Tropenhölzern verschärft. Seit dem 1. Januar 2017 stehen mehr als 300 verschiedene Palisanderarten aus aller Welt sowie Bubinga und Kosso unter Artenschutz. Hersteller und Händler von Produkten wie Möbeln, Jagdwaffen oder Musikinstrumenten müssen daher für jeden einzelnen Artikel, der beispielsweise unter Verwendung von Tropenhölzern wie Palisander produziert wurde, einen lückenlosen Nachweis der legalen Herkunft führen. Das bedeutet die Dokumentation vom Holzhandel bis zur Rechnung des Endkunden, der beispielsweise eine Gitarre mit Palisandergriffbrett erwirbt.

Der IT-Dienstleister ERP Novum mit Hauptsitz im hessischen Bad Soden hat auf der Basis von eNVenta ERP, der Unternehmenssoftware von Nissen & Velten, eine Lösung für den Großhandel entwickelt, die diese Anforderungen erfüllt. Mit eNVenta eTrade werden die vom Hersteller übermittelten Stammdaten der relevanten Artikel gepflegt. Das betrifft beispielsweise jede einzelne Komponente einer Gitarre vom Korpus über den Hals bis zum Steg und zur Griffplatte. Zu jeder Komponente jedes individuellen Instruments müssen die Namen der geschützten Holzsorten, ihr genaues Gewicht und ihre Herkunft als Datensatz vorgehalten werden. Vor dem Import eines Artikels, der unter die CITES-Bestimmungen fällt, muss mit diesen Daten ein Genehmigungsantrag bei der zuständigen Naturschutzbehörde gestellt werden. Beim Wareneingang werden die Importgenehmigungsnummer und das Datum, ähnlich einer Chargenverfolgung, im ERP-System dem jeweiligen Artikel im Lagerbestand zugeordnet und in der Historie festgehalten. Beim Verkauf dieser Artikel wird die CITES-Bestätigung bei der Rechnungserzeugung im ERP-System mitgeliefert.

Die neuen CITES-Features der B2B- und B2C-Handelslösung eNVenta eTrade unterstützen sichere Prozesse für die Compliance mit dem Washingtoner Artenschutzabkommen.